DriveCon-Lexikon
BAP
Unter BAP wird der „BIM-Abwicklungsplan“, auch BIM Execution Plan (BEP), verstanden. Dabei handelt es sich um ein Pflichtenheft der Auftragnehmer gegenüber dem Auftraggeber. Dieses Dokument definiert die Zusammenarbeit im BIM-Projekt und wird in der Praxis von der Planergemeinschaft in der Angebotsphase erstellt und gemeinsam mit dem Auftraggeber während des Projektzeitraums fortgeschrieben. Der BAP ist die Antwort auf die Auftraggeber-Informationsanforderungen (AIA) und beantwortet die Frage „Wer stellt die in den AIA geforderten Informationen wie, wann und wo bereit?“.
Inhaltlich beschreibt der BAP, wie die in den AIA definierten BIM-Anwendungsfälle im Projekt umgesetzt werden. Darüber hinaus werden die BIM-Rollen und -Verantwortlichkeiten festgelegt, Anforderungen für den Datenaustausch vermerkt sowie Qualitätssicherungsmaßnahmen und Meilensteine erläutert. Wichtig ist auch, dass die Abläufe der Zusammenarbeit und Kommunikation sowie die Schnittstellen beschrieben werden – sowohl zwischen Auftraggeber und Planungsgemeinschaft als auch zwischen den einzelnen Planungsbeteiligten. Weiterhin werden die Anforderungen zur Arbeit mit digitalen Bauwerksmodellen thematisiert sowie die Modellierungs- und Attributierungsrichtlinien (Informations- und Detaillierungstiefe) festgeschrieben. Der BIM-Abwicklungsplan ist Vertragsbestandteil und daher inhaltlich bindend.