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Risikobeurteilung mit Risikoanalyse

Die Risikoanalyse ist Teil der Risikobeurteilung nach Maschinenrichtlinie 2006/42/EG und daher für alle Maschinen, die im europäischen Binnenmarkt in Umlauf gebracht werden, zwingend erforderlich. Zu allererst werden die Grenzen der Maschine festgelegt, d. h. es wird definiert, was alles zur Maschine gehört, welche Abmessungen diese hat, wer sie bedienen darf, wo sie verwendet wird und welche Lebensdauer und Wartungsintervalle angedacht sind. Im zweiten Schritt werden mögliche Gefährdungen identifiziert, indem alle Betriebsarten über den gesamten Lebenszyklus der Maschine hinweg untersucht werden. Anschließend wird pro Risiko die Gefährdungshöhe eingeschätzt, d. h. die Wahrscheinlichkeit mit der ein Schaden eintritt und die Schwere der möglichen Verletzungen werden analysiert.

Schematische Darstellung des Ablaufs einer Risikobeurteilung nach Maschinenrichtlinie

Wurden im Rahmen der Risikoanalyse Gefährdungen identifiziert, die von der Maschine ausgehen, dann werden diese anschließend bewertet. Dabei wird beurteilt, ob das Risiko vertretbar oder zu gravierend ist und daher minimiert werden muss. Ist letzteres der Fall, erfolgt eine „Risikominderung“ im „Drei-Stufen-Verfahren“. Die erste Stufe der Risikominderung ist die „inhärent sichere Konstruktion“, bei der Sicherheits- und Gesundheitsschutzmaßnahmen bereits bei Konstruktion der Maschine eingebaut werden. Dabei werden Risiken nicht erst akzeptiert, um dann minimiert zu werden, sondern schon an der Quelle verhindert.

 

Konnte durch diese Maßnahme das Risiko nicht ausreichend entschärft werden, kommen technische Schutzmaßnahmen zum Einsatz. Mithilfe des Risikographen wird der sogenannte „Performance Level“ ermittelt. Dieser sagt aus, welche technischen Spezifikationen Steuerungen, Sensoren etc. erfüllen müssen, um das Risiko ausreichend zu minimieren. Für den Fall, dass durch diese Maßnahmen das Risiko auch nicht ausreichend geschmälert werden konnte, greift die letzte Stufe, die „Risikominderung durch Benutzerinformation“. Hierbei werden Benutzer durch entsprechende Hinweisschilder oder Beschreibungen in der Bedienungsanleitung auf Restrisiken aufmerksam gemacht. Der letzte Schritt ist die Dokumentation der ergriffenen Maßnahmen.

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